Scheidung und Abfindung



Es ist eine traurige Begebenheit, wen man nach einer langen Beziehung den geliebten Partner durch dessen Tod verliert. Sicherlich ist dann die zu erwartende Witwenrente nur ein kleiner schwacher Trost, der dazu ausreicht das man in der eigenen Trauer nicht auch noch mittellos um die Existenz bangen muss.

So manch ein Mensch fühlt sich oftmals auch nach dem Tod des Partners diesen verpflichtet und kann bisweilen sein Leben lang keine neue Beziehung eingehen. Jedoch gibt es auch zahlreiche Menschen die es schaffen sich wieder dem Leben zuzuwenden und sicherlich damit auch im Sinne des verstorbenen agieren.

So findet so manch einer sein zweites Glück unverhofft und oftmals fällt der Gedanke, dass vielleicht der ehemals geliebte Partner diesen neuen wunderbaren Menschen als glückliche Fügung zu einen geführt hat.

So romantisch und herzlich diese neue Lebenssituation dann auch sein mag, die zahlreichen Rentenversicherer sehen dies dann aus einem nüchternen Blickwinkel.

Denn spätestens dann wenn man dem neuen Glück vertraut und sich zu einer zweiten Hochzeit entschließt, stolpert man über die klare Nüchternheit der Witwenrente- Abfindung. Diese Witwenrente- Abfindung besagt nämlich, dass ein Rentenversicherer bei einer Wiederheirat der Witwe oder des Witwers diesem eine Abfindung zu Teil erden lassen kann.

Diese Abfindung beträgt dann üblicherweise das 24fache des normalen monatlichen Satzes. In wie weit diese Multiplikation den eigenen Umständen des Versicherungsträgers parallel ist, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Daher sollte man sich als Betroffener unbedingt ausführlich über die eigene Witwenrente- Abfindung informieren.