Scheidung und Abfindung



Für sicherlich jeden Arbeitnehmer ist heutzutage eine potenzielle Kündigung eine schwerwiegende Begebenheit mit der man sich selbst erst arrangieren muss. Denn hinsichtlich der Situation am bestehenden Arbeitsmarkt und auch der Tatsache das man den geliebten und wertvollen Arbeitsplatz verloren hat, ist es sicherlich nur ein schwacher Trost wenn man erläutert, dass einige Personen Anspruch auf eine TVöD- Abfindung besitzen oder auch erheben können.

Diese Absicherung zur tariflichen Sicherung der eigenen Lebensumstände steht aufgrund ihrer festen Grundlagen einigen Berufsgruppen zu, zu denen auch beispielsweise der öffentliche Dienst gezählt wird.

Jedoch muss man auch hier immer den Einzelfall betrachten und die Umstände analysieren, weshalb es zu einer Kündigung gekommen ist. Denn aufgrund der gesetzlichen offensive darf man nie vergessen, dass eine Abfindung eine freiwillige Option ist, die dazu dient die Schäden aus dem Verlust des Arbeitsplatzes ein wenig einzudämmen.

Im Einzelfall sollte sich aber jeder an fachkundiger Stelle informieren, denn gerade auch in Hinblick auf die weitere berufliche Laufbahn muss hier gezielt agiert werden und keinesfalls sollte man sich zu Gunsten einer Abfindung zu Taten hinreißen lassen, die nachhaltig schädigen können.

Denn gerade Abfindungsverträge oder Aufhebungsschreiben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugunsten einer Abfindung können weitreichende Folgen haben. Hierzu beraten zahlreiche kompetente Stellen gerne.