Sozialplan bei Abfindung



In vielen mittelständischen Betrieben gehört der Betriebsrat heute zum alltäglichen Bild. Dieser kümmert sich um die Belange der Mitarbeiter und vermittelt zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer auch in schwierigen Situationen.

Mit diesen Betriebsrat stellt sich in den meisten Unternehmen auch ein Sozialplan mit ein, der klare Aussagen für potenziell eintreffende Situationen beherbergt. Daher gehören Sozialplan und Abfindung unmittelbar zusammen.

Denn gerade im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz spielt dieser Sozialplan eine entscheidende Rolle. Da nämlich eine Abfindung eine freiwillige Institution ist, kann ein vorhandener Sozialplan im Ernstfall den insolventen Arbeitgeber dazu verpflichten, den Arbeitnehmern eine Abfindung zu zahlen.

Hierzu muss man sagen, dass auch viele kleinere Unternehmen einen eigenständigen Sozialplan besitzen, der für solche Fälle klare Formulierungen und Aussagen trifft. In wie weit dieser Sozialplan dann in Kooperation mit einer Abfindung tritt, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.

Denn man darf nie vergessen, dass eine Abfindung sowie deren Höhen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist und daher gesetzlich nicht definiert ist.

Jedoch kann man pauschal und mit einer gewissen Vorsicht sagen, dass die Chancen auf eine Abfindung bei einem vorhandenen Sozialplan gut stehen und man im Zweifelsfall eine kompetente Fachstelle zu Rate ziehen sollte. Hierzu bieten sich sowohl die Bundesagentur für Arbeit, der Betriebsrat aber auch andere Fachstellen nahezu an.