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Scheidung und AbfindungWährend man im Berufsleben jedoch dann eine Abfindung erhält, wenn man eine Kündigung sein Eigen nennen muss und man sich mit dem Arbeitgeber auf eine Ausgleichszahlung zur Eingrenzung des persönlichen Schadens geeignet hat, findet die Kombination Scheidung -Abfindung im Privatrecht eine andere Verwendung. Denn auch hier findet man die Abfindung vor, allerdings ist sie hier von einen anderen Umstand geprägt. So ist es bisweilen der Fall, dass ein ehemaliger Ehepartner für den anderen in die Unterhaltspflicht verwiesen wird, weil beispielweise der Partner über kein eigenes Einkommen verfügt oder dieses zur Erhaltung des Lebensstandards nicht ausreicht. Individuell vom Vermögen des Partners abhängig kann dann der eine Partner dazu verurteilt werden, dem schwächeren eine monatliche finanzielle Hilfestellung zu gewährleisten. Als Alternative hat man hier jedoch auch die Abfindung, die sich zur monatlichen Unterhaltszahlung darin unterschiedet, dass ein einmaliger betrag gezahlt wird. Immer mehr Paare wählen aufgrund persönlicher Einstellungen diesen Weg, den sicherlich ist dieser besser geeignet um einen endgültigen Schlussstrich unter eine gescheiterte Beziehung zu setzen, als wenn man noch jahrelang in der Unterhaltspflicht steht. Selbstverständlich muss man hier im Einzelfall die eigenen Umstände betrachten um sich dann letztendlich für eine Option zu entscheiden. |