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Kündigung mit AbfindungDenn gerade in Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation sollte man als Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung sich unbedingt auch mit der Thematik der Abfindung befassen. Dabei stellt sich natürlich vorrangig die Frage, ob jede Kündigung eine Abfindung rechtfertigt? Auch sollte man sich im Ernstfall mit dem Kündigungsschutzgesetz-Abfindung befassen da man hier klare Strukturen vorfindet, die einen Abfindungsanspruch gut begründen lassen. Hierzu muss man nämlich wissen, dass eine Abfindung eine freiwillige Sache des Arbeitgebers ist, der im Falle einer unwirksamen Kündigung jedoch gerne in den sauren Apfel beißt und eine Abfindung zahlen wird, da bisweilen eine zumutbare Zusammenarbeit dann nicht mehr möglich ist. Jedoch ist dies eben eine Frage der Argumentation durch den Arbeitnehmer und bedarf einer genauen Kenntnis des Kündigungsschutzgesetzes. Des weiteren sollte man sich unbedingt mit den Gepflogenheiten rund um die Kündigungsschutzklage vertraut machen, denn zahlreichen Statistiken nach sind viele Kündigungen eigentlich unwirksam und gerade in einen solchen Fall stehen die Chancen gut für eine Abfindung. Hinsichtlich der drohenden Arbeitslosigkeit darf man jedoch bei keinen Abfindungsangebot vergessen, dass es gesetzliche Richtlinien für einen Aufhebungsvertrag sowie eine Änderungskündigung- Abfindung gibt. Daher sollte man diese Begebenheiten unbedingt beachten, denn eine Abfindung ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers die jedoch im Einzelfall dann wenig hilft, wenn man aufgrund eines widrigen Verhaltens wie einen Aufhebungsvertrag die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld verliert. |