Kündigungsschutzklage



Auch wenn es für den Arbeitnehmer im ersten Moment vielleicht grotesk aussieht, so kann man sagen das eine Kündigungsschutzklage einen wesentlichen Anteil an der Verhandlung einer Abfindung trägt. Denn zum einen ist diese Kündigungsschutzklage maßgeblich entscheidend und von Bedeutung, wenn man einer ungewissen Zeit am Arbeitslosenmarkt entgegensieht und einer potenziellen Sperrzeit entgegen wirken möchte.

Zum anderen ist eine Kündigungsschutzklage eben auch ein Grundstein für eine gesunde Verhandlung über die individuelle Abfindung. Sicherlich wird sich so mancher Betroffene fragen warum dies so ist und warum Gefahr laufen das der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt. Denn es ist unumstritten, dass sicherlich kein Arbeitnehmer große Freude verspürt an einen Arbeitsplatz tätig zu sein, bei dem er dank der Kündigung ohnehin schon weiß das er unerwünscht ist.

Generell kann man aber sagen, dass kein Betrieb eine Kündigung so einfach zurück nimmt.

Vielmehr entschließen sich immer mehr Betriebe dazu eine Abfindung zu zahlen, da diese Kosten weitaus geringer anmuten, als einen Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen der aus vielerlei Gründen untragbar geworden ist. Man muss hier natürlich sagen, dass kein souveräner Betrieb aus purer Lebensfreude eine Kündigung ausspricht, vielmehr zwingen die wirtschaftlichen Gründe zahlreiche Unternehmen zu Einsparungen und Rationalisierungen.

Daher sollte man als betroffener Arbeitnehmer keine personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung persönlich nehmen, sondern vielmehr mit der Kombination aus Kündigungsschutzklage- Abfindung die Weichen für einen kleinen Schadensersatz stellen, der heute mehr denn je erforderlich ist.