Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung



Eine Kündigung zu erhalten ist sicherlich gerade in der heutigen Zeit für viele Arbeitnehmer wie der bekannte Schlag ins Gesicht. Denn nicht nur das man seinen geliebten Arbeitsplatz verliert, vielmehr verliert man mit einer Kündigung auch die sichere Existenzgrundlage, sein Ansehen in der Gesellschaft sowie auch die grundlegende Einnahmequelle die das eigene sowie das Leben der Familie sichert.

Auch wenn dieser Moment des Kündigungserhaltes für viele Arbeitnehmer ein wahrer Schreckenszeitpunkt ist, gilt es nun aktiv zu werden und nicht mutlos den Kopf in den Sand zu stecken. Denn gerade in Hinblick auf die eigene Zukunft muss man nun aktiv werden.

Dabei sollte man unbedingt als erstes analysieren, auf welchem Grund die Kündigung basiert. Ist es eine betriebsbedingte Kündigung oder gar eine Kündigung die im Verlauf eines Insolvenzverfahrens ausgesprochen wird, stehen die Chancen gut um mit dem Arbeitgeber über eine potenzielle Abfindung zu verhandeln.

Muss man sich jedoch eingestehen, dass man selbst aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens den Grundstein für die Kündigung gelegt hat, gestaltet sich das Kündigung- Abfindung Gespräch sicherlich schwieriger. Dennoch muss man auch hier aktiv werden, denn nur wer sich an die klaren Regelungen des Gesetzgebers nach dem Erhalt einer Kündigung hält, kommt letztendlich auch in den “Genuss” des sozialen Netzes.

Daher sollte man sich als betroffener Arbeitnehmer nun aktiv nach den Rechten der Kündigungsschutzklage sowie der gesetzlichen Definition der Abfindung informieren und sich auch bei fachkundiger Stelle informieren.