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Änderungskündigung AbfindungWährend so mancher Arbeitnehmer dann die betriebsbedingte Kündigung erhält, kommen manche auch in Kontakt mit der Änderungskündigung- Abfindung. Dazu muss man erläutern, dass eine Änderungskündigung dann der Fall ist, wenn das bisher bestandene Arbeitsverhältnis gekündigt aber zugleich ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. In den meisten Fällen ist dies der Fall, wenn aus einer Vollzeitstelle eine Teilzeitstelle wird. In Hinblick auf die bestehende Situation am Arbeitsmarkt nutzen natürlich gerne viele Arbeitnehmer diese Option, auch wenn sie sich langfristig damit vor allem finanziell verschlechtern. Dabei muss man als Arbeitnehmer vor der kopflosen Zusage zur Änderungskündigung wissen, dass der Betrieb diese Maßnahme begründen muss. Kann er das jedoch mit gewichtigen Argumenten im Verlauf einer Änderungskündigungsklage nicht, muss der Arbeitnehmer weiterhin zu alten Konditionen beschäftigt werden. Daher bieten viele Unternehmen den betroffenen Mitarbeitern im Falle einer Änderungskündigung eine Abfindung mit an, da sie so einerseits den geschätzten Mitarbeiter halten können, aber andererseits eben nicht Gefahr laufen das dieser eine Klage anstrebt. Ob diese Option individuell für den betroffenen Arbeitnehmer eine Alternative darstellt, muss sicherlich von jedem selbst entschieden werden und auch in Hinblick auf die eigenen Umstände arrangiert werden. |