Abfindung bei Insolvenz



Insolvenz ist heutzutage keine Thematik mehr die nur Unternehmen betrifft. Vielmehr muss man sagen, dass auch die Zahl der Privatinsolvenzen beständig zunimmt. Daher stellt sich berechtigter Weise auch die Frage ein, was in beiden Fällen eine potenzielle Abfindung für Auswirkungen haben kann oder auch ob ein Anspruch besteht.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung kann auch ein Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz zu einer Abfindung verpflichtet werden. Da jedoch die Abfindung eines freiwillige Begebenheit ist, besteht hier nur ein Anspruch darauf, wenn ein Sozialplan vorhanden ist.

Das bedeutet, dass in dem Moment wo ein Betriebsrat zur Seite steht auch ein insolventer Arbeitgeber zu einen Sozialplan und dessen Erfüllung verpflichtet werden kann. Ob dies im Einzelfall so ist, muss separat geklärt werden da man eben die Begebenheit der Freiwilligkeit nicht vergessen darf.

Wie aber sieht es aus, wenn eine Privatperson im Verlauf einer Privatinsolvenz zu einer Abfindung kommt? Ist diese dann pfändbar? Diese berechtigte frage beschäftigt zahlreiche betroffene Personen, denn nicht nur das man einen notwendigen Arbeitsplatz verloren hat, man erhofft sich in diesem Fall ja doch ein kleines finanzielles Polster für die nahende Zukunft. Jedoch muss man sagen, dass im Verlauf einer Privatinsolvenz durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Abfindung gepfändet wird.

Man sollte sich jedoch hier im Einzelfallunbedingt an fachkundiger Stelle informieren, denn auch bei einer Pfändung des Arbeitsentgeltes kann eine Abfindung berücksichtigt werden und eben nicht nur im Falle einer Insolvenz. Sicherlich gibt es hierzu zahlreiche geeignete Fachstellen, die individuell beraten und klare Formulierungen treffen können, die auf die eigene Person sowie die persönlichen Umstände zugeschneidert sind.