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Handelsvertreter AbfindungUmso ärgerlicher ist es dann natürlich für den jeweiligen Handelsvertreter wenn er nach langwierigen Verhandlungsgesprächen mit einen potenziellen Kunden vor dem Vertragsabschluss die betriebliche Kündigung erhält und somit keinen Anspruch auf die entstehende Provision besitzt. Da dies bisweilen in der Praxis oftmals praktiziert wurde, gibt es hier eine deutliche Regelung. So kann ein Handelsvertreter bei einer unverschuldeten Kündigung , deren ordentliche Zeit eingehalten werden muss, dann Abfindungsansprüche geltend machen, wenn das jeweilige unternehmen auch nach dem Ausscheiden noch von der Aktivität des ehemaligen Mitarbeiters langfristig profitiert und erhebliche Vorteile für sich verzeichnet. Jedoch muss man hier im Einzelfall unterschieden, denn es gibt gewichtige Gründe die einen Anspruch widerlegen. Denn beispielsweise kann man als Handelsvertreter natürlich keine Handelsvertreter- Abfindung beanspruchen, wenn man selbst kündigt oder einen Nachfolger einsetzt. Daher muss man hier ebenfalls jeden Fall eines Betroffenen individuell betrachten und sich notfalls kompetente Hilfestellung suchen. |