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Abfindung: UnterhaltHier kommt dieser Begriff in Form der Abfindung - Unterhalt immer öfter zum Einsatz, denn gerade diese einmalige Abfindung hat den entscheidenden Vorteil, dass dadurch jahrelange monatliche Zahlungen an den ehemals geliebten Partner entfallen und beide Parteien fortan getrennte Wege der Freiheit gehen können. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass ein Ehepartner auf den gesetzlich festgelegten nachehelichen Unterhalt zugunsten einer einmaligen Abfindungszahlung verzichten. In diesem Fall erhält dann der potenziell schwächere Partner eine einmalige Zahlung die zumeist gerechnet wird am Vermögen des anderen. Praktiziert wird diese Handhabung vor allem dann, wenn der zukünftige Expartner auswandern möchte oder eben ausreichend Vermögen vorhanden ist. In wie weit diese Regelung auf die eigenen betroffene Persönlichkeit zutrifft, muss im Einzelfall geklärt werden. Zudem findet man aber die Kombination aus Abfindung- unterhalt auch dann im Privatrecht vor, wenn ein Partner versäumt seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen und aufgrund einer vermeintlich plötzlichen Abfindung zu einer finanziellen Bereicherung kommt. Dann kann im Einzelfall der Unterhaltsschuldner dazu verpflichtet werden, die versäumten Zahlungen hiermit nachzuholen. Jedoch unterliegt diese Handhabung auch einer gesetzlichen Option, denn zumeist gelangt man nicht ohne Grund in eine Abfindung und in Hinblick auf die damit verbundene Zukunftsperspektive muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Abfindung dafür errechnet werden kann. |