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Abfindung FreibetragDenn grundsätzlich gilt, dass es seit dem Januar 2006 keine Steuerfreibeträge von gesetzlicher Seite aus für die Abfindungen gibt. Damit wäre vorläufig die Frage nach Abfindung- Freibetrag erst einmal erloschen. Denn grundsätzlich ist eine Abfindungszahlung in ihrem kompletten Ausmaß zu handhaben wie ein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Jedoch gibt es gewisse Ausnahmen, die sich beispielweise in der Fünfteilungsregelung wiederfinden. Auch für sogenannte Altlasten die sich aus Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis vor der Einführung der neuen Regelung zusammensetzen, gibt es eine gesonderte Regelung. Jedoch muss man hier unbedingt erwähnen, dass auf Grund der zahlreichen Änderungen unbedingt eine Stellungnahme von sachlich kompetenter Seite erforderlich ist. Denn man kann sagen, dass es im Bereich der Abfindung- Freibetrag derartig unterschiedliche Varianten gibt, die keine universell passende Aussage zulassen. Im Zweifelsfalls muss daher unbedingt eine Fachstelle konsultiert werden, die den eigenen Umständen entsprechend individuell zur Seite stehen kann. |