Versteuerung von Abfindung



Gehören Sie auch zu den Menschen die von einer plötzlichen Kündigung durch den Arbeitgeber heimgesucht werden? Dann sind Sie in bester Gesellschaft, denn alljährlich werden Tausende von Menschen davon betroffen und es ist somit naheliegend, dass sich zahlreiche Fragen damit einstellen.

Dabei ist sicherlich eine der häufigsten Fragen der Zusammenhang zwischen Abfindung und Steuerrecht. Denn generell ist es von gesetzlicher Seite aus so zu betrachten, dass eine Abfindung ebenso wie das Arbeitsentgelt oder der Lohn zu vollen Teilen steuerpflichtig ist. Sicherlich kann man darüber streiten, ob es von gesetzlicher Seite ansprechend ist, dass im Falle einer Kündigung die Abfindung steuerpflichtig ist. Aber man muss leider eingestehen und anerkennen, dass jede Abfindung steuerliche Konsequenzen hat. Daher stellt sich sicherlich jeden Betroffenen die Frage, welche Auswirkungen hat eine Abfindung auf die Steuerzahlungen und wie hoch ist der Abfindung- Freibetrag?

Denn diesen Abfindung Freibetrag gibt es, und umgangssprachlich ist dieser unter dem Abfindung- Fünftel bekannt. Das bedeutet das die Abfindung zu einen gewissen Satz gesondert betrachtet wird.

Dennoch sollte man im Einzelfall eine konsequente Steuerberechnung der Abfindung durchführen, wobei hier das jeweilige Finanzamt gerne behilflich ist.

Zudem sollte man beachten, dass eine Abfindung die in Teilbeträgen gezahlt wird, immer den vollen Steuersatz unterliegt und die genaueren Definitionen hierzu im Abfindung- Steuerrecht zu finden sind. Als kleinen Trost kann man jedoch anmerken, dass im Normalfall die Abfindung dafür sozialabgabenfrei ist, sofern sie keine gesetzlich zustehenden Leistungen wie das Arbeitsentgelt enthält.