|
|
Abfindung SperrfristDazu muss man sagen, dass nicht jede Kündigung oder Abfindung unweigerlich zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führt. Vielmehr ist es so, dass nur dann eine Sperre in Kraft tritt wenn man einige grundlegende Sachen missachtet. Diese sind zwar eigentlich naheliegend, aber gerade in Hinblick auf eine angemessene Abfindung lassen sich viele Arbeitnehmer zu Unterschriften hinreißen deren Folgen später in keinen Verhältnis zu der vermeintlich guten Abfindung stehen. So verbinden viele Arbeitgeber mit der Zahlung einer Abfindung auch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder auch eines Abwicklungsvertrages. Das bedeutet im Klartext, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf seine Arbeit verzichtet hat. Auch kann eine spontane Kündigung im Eifer des täglichen Arbeitsstress zu einer Sperre beim Arbeitsamt führen. Daher sollte man hier besondere Vorsicht walten lassen, und sich gegebenenfalls bei fachkundiger Stelle erkundigen. Aber man kann um die eingangs erläuterte Frage kurz und knapp zu beantworten sagen, dass eine Abfindung nicht unweigerlich eine Sperre beim Arbeitsamt bedeutet, sondern vielmehr die Begleiterscheinungen der Abfindung eine solche verursachen. Geht man den normalen Weg der Kündigungsschutzklage oder der ordentlichen Kündigung wird man vermutlich hier keine Nachteile erfahren. |