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Abfindung KrankenversicherungDenn zum einen ist diese Abfindung oftmals verbunden mit einer Arbeitslosigkeit. Zum anderen will natürlich auch der Statt an diesen Geschenk teil haben und hält offenherzig die Fiskushände auf. Daher stellt sich nun bei vielen betroffenen Arbeitnehmern die Frage ein, was man unbedingt beachten sollte damit man selbst auch was von der Abfindung hat. Diese Frage kann man gerade in Hinblick auf die zahlreichen Hände erklären, die sich nach der Abfindung ausstrecken. So sieht der Gesetzgeber vor, dass es keine Freibeträge gibt sondern nur einen ermäßigten Satz. Das heißt das auf diesen bereits Steuern fällig werden. Mit diesen Steuern verbunden wird dann auch die Kirchensteuer fällig und das Kirchensteueramt reibt sich die Hände. Damit sich nicht auch noch die Krankenversicherung die Hände glückselig reibt und die Kombination aus Abfindung- Krankenversicherung nicht wahr wird, darf eine Abfindung keine Entgeldleistungen wie Arbeitslohn, Stundenausgleich oder Urlaubsgeld enthalten. Auch haben in dieser Abfindungszahlung keine Provisionen oder Weihnachtsgelder etwas verloren. Sondern vielmehr muss deutlich erkennbar sein, dass die potenziell gezahlte Abfindung der gesetzlichen Definition der Schadensersatzzahlung entspricht. Im Zweifelsfall sollte man hier unbedingt vor den Verhandlungen über eine Abfindung eine fachkundige Stelle zu Rate ziehen, damit man nicht mehr vom Kuchen Abfindung abgeben muss als notwendig. Denn in der heutigen Zeit und der Lage am Arbeitsmarkt sollte man jeden Krümel des Abfindungskuchens für sich beanspruchen. |