|
|
Abfindung PensionszusageSo lobenswert diese jedoch in der Theorie sind, so schmählich fallen sie in der Realität aus. Denn die traurige Wahrheit ist die, dass die Liquidität der zugesicherten Pensionszusagen mehr als dürftig und unterfinanziert sind. Das bedeutet zum leichteren Verständnis, dass viele Unternehmen nicht in der Lage sind ihre zugesicherten Pensionen auch tatsächlich auszuteilen. Daher kommen viele in Berührung mit der Abfindung- Pensionszusage. Diese Handhabung der Abfindung - Pensionszusage wird in zahlreichen Unternehmen ebenso praktiziert wie auch bei Gesellschaftern. Denn deutlich formuliert, stellt man bei dieser Abfindung die betroffenen Menschen vor die Wahl, dass sie entweder diese Abfindung in Betracht ziehen oder möglicherweise leer ausgehen da die Liquidität fehlt. Da zudem viele Betriebe die Betriebsrenten oder Pensionskassen auf freiwilliger Basis führen, besteht hier natürlich oft kein rechtlicher Anspruch. Daher wählen viele das kleinere Übel und entschieden sich für die Abfindung- Pensionszusage. Jedoch sollte man sich auch hier im Einzelfall erkundigen, wobei hier fachkundige Stellen eine gute Hilfestellung sind oder auch für die ersten Informationen der Betriebsrat ein zentraler Ansprechpartner ist. |