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Abfindung im öffentlichen DienstHierzu kann man sagen, dass es generell keine gesetzlichen Ansprüche auf eine Abfindung bei eiern Kündigung gibt. Jedoch gibt es bestimmte Arbeitsgruppen die aufgrund ihrer Tarifverträge einen Abfindungsanspruch klar titulieren und festlegen. Ist man aufgrund seiner Tätigkeit an einen solchen Tarifvertrag gebunden, was bisweilen gerade im öffentlichen Dienst zumeist der Fall ist, kann man dort jederzeit Einsicht erhalten wie man sich im Falle einer Kündigung verhält oder ob man einen Schadensanspruch wegen Verlust des Arbeitsplatzes geltend machen kann. Denn letztendlich ist eine Abfindung nichts anderes als ein Schadensausgleich wegen dem Arbeitsplatz Verlust. Daher wird die Abfindung auch steuerlich der Entgeldleistung gleich gesetzt und unterliegt bisweilen der Steuerpflicht. Inwieweit man jedoch als Angestellter im öffentlichen Dienst einen Freibetrag nutzen oder auch eben die Abfindung beanspruchen kann, hängt gerade hier von den eigenen Umständen ab, die zu einer Kündigung geführt haben. Daher sollte man sich im Schadensfall unbedingt kompetente Hilfestellung suchen und sich auch in Hinblick auf die weitere berufliche Laufbahn beraten lassen. Zudem ist natürlich zu beachten, dass man nicht aufgrund von Abfindungsverträgen den Anspruch auf ein eventuelles Arbeitslosengeld verliert oder dieses angerechnet wird. |