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Abfindung für GesellschafterSo ist dies beispielsweise gerade bei einem Ausscheiden eines Gesellschafters der Fall. Dieser wird bei einem vorzeitigen Ausscheiden unter Umständen eine Abfindung- Gesellschafter erhalten, mit der dann zumeist die eventuelle Pensionszulagen oder andere Ansprüche ausgeglichen werden. Jedoch unterscheidet sich dies natürlich allein aufgrund der unterschiedlichen Gesellschaftsformen, die sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im Kapitalmarkt anzutreffen sind. Auch sollte man beachten, dass viele Gesellschaftsformen im Vorfeld hier eine klare Grundlage aufweisen und feste Formulierungen besitzen. Gerade hier sind nämlich Begriffe wie Abfindung- Gesellschafter oder auch Kapital- Abfindung keine Seltenheit, und werden bisweilen beständig praktiziert. Jedoch sollte man als betroffener Gesellschafter unbedingt die kompetente und souveräne Hilfestellung von Fachstellen in Anspruch nehmen, denn nur diese können hinsichtlich der eigenen Umstände gezielt aber auch effektiv agieren. Denn allein aufgrund der unterschiedlichen Formen lässt sich keine klare und einheitliche Definition formulieren, zumal man hier immer berücksichtigen muss, dass sich viele Gesellschaften im Vorfeld gegen Abfindungsansprüche absichern. |