Abfindung Fünftelungsregelung



Eine Abfindung bedeutet gleichzeitig für viele Menschen auch den Verlust eines geliebten Arbeitsplatzes. Daher sind Aussagen wie „plötzlicher Reichtum“ oder „extra Geld“ mehr als unangebracht, denn auch wenn man eine Abfindung erhält weiß man stets das diese durchaus auch damit verbunden ist, dass zumeist eine harte Zeit der Arbeitslosigkeit nahen wird.

Mit dieser Ankündigung oder Verhandlung einer Abfindung stellen sich dann auch berechtigte Fragen ein, die aufgrund der zahlreichen Definitionen sowie Begriffe mehr als berechtigt erscheinen.

So ist einer dieser vermeintlich unerklärlichen Begriffe das Abfindung- Fünftel und zu Recht fragt man sich als betroffener Laie was es damit auf sich hat. Hierzu kann man anmerken, dass eine Abfindung generell als eine identische Institution mit den Arbeitslohn anzusehen ist: Das bedeutet das eine Abfindung auch voll steuerpflichtig ist.

Jedoch tritt hier dann die Abfindung- Fünftel Definition in Kraft, die besagt, dass wenn eine Abfindung innerhalb eines Jahres bezahlt wird, eine gemilderte Progression gewährt wird.

Sollte jedoch eine Abfindung über mehrere Kalenderjahre gezahlt werden, was beispielsweise bei der Beihilfe zum Arbeitslosengeld bei älteren Arbeitnehmern der Fall ist, unterliegt diese dem vollen Steuersatz. Man kann in einfachen Worten sagen, dass die Abfindung- Fünftel Regelung nichts anderes besagt, als das ein gewisser betrag steuerfrei ist. Wie hoch dieser Freibetrag ist hängt jedoch wiederum vom Alter des betroffenen ebenso ab wie auch von der Betriebszugehörigkeit. Unwesentlich ist jedoch dann die tatsächliche Höhe der Abfindung, da dieser Freibetrag fest dotiert ist und keinen prozentualen Berechnungen unterliegt. Im Einzelfall klärt hier gerne eine sachkundige Stelle auf und erweist sich als hilfreich.