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Abfindung FormelSo ist die Formel der Abfindung zumeist die, dass man sagt pro gearbeitetes Betriebsjahr einen halben Bruttomonatslohn. Mit dieser einfachen Formel der Multiplikation aus Betriebsjahren und einen halben Bruttolohn gibt es sicherlich eine gesunde Grundlage mit der man sich dann mit den Arbeitgeber im Einzelfall einige kann. Jedoch muss man hier immer beachten, dass man nur dann gute Chancen für eine Abfindung hat, wenn die Kündigung einen unwirksamen Charakter besitzt. Denn gestalten sich nämlich zumeist Verhandlungen über eine freiwillige Abfindung einfacher als in einen Fall, der deutlich zu Gunsten des Arbeitgebers tituliert ist. Zudem sollte man beachten, dass bei Sonderfällen wie Insolvenz oder ähnlichem oftmals ein Sozialplan die Höhe der Abfindung regelt. Im Einzelfall muss man jedoch hier unbedingte Aufmerksamkeit walten lassen und sich gegebenenfalls kompetente Hilfestellung suchen, damit eine Abfindung auch ihren wesentlichen Sinn erfüllt. Auch sollte man nie zu Gunsten einer Abfindung fragwürdige Aufhebungsverträge oder dergleichen unterschreiben, denn auch hier lohnt es sich in Hinblick auf die eigene Zukunft und die vielleicht damit verbundene Arbeitslosigkeit zu agieren. |