Abfindung nach Elternzeit



Man kann es drehen wie man will, für jede engagierte beruftätige Frau ist eine Schwangerschaft auch mit einen keinen negativen Gedanken in Hinblick auf die berufliche Karriere verbunden.

Denn laut Gesetzgeber ist es zwar so, dass man nach dem Mutterschaftsurlaub durchaus ein recht auf einen Wiedereinstieg und auf den Arbeitsplatz besitzt.

Jedoch sieht die Realität bisweilen anders aus. Denn immer mehr Firmen freuen sich zwar mit der werdenden Mutter, sehen aber auch darin eine betriebliche Belastung. So müssen die Unternehmen nicht nur für die zeit der Abwesenheit einen geeigneten Ersatz finden, sondern müssen auch damit rechnen das nach dem Wiedereinstig die gewohnte Leistung aufgrund der familiären umstände nicht mehr gewährleistet ist. Zudem trägt das Unternehmen in dieser die zahlreichen anfallenden Kosten für diverse Leistungsträger.

Daher neigen immer mehr Unternehmen dazu, der werdenden Mutter eine sogenannte Abfindung- Elternzeit zu zahlen. Generell bedeutet dies im Klartext, dass die berufstätige aber in froher Hoffnung werdende Mutter gegen die Zahlung einer einmaligen Abfindung ihren Anspruch auf den späteren Eintritt und die Freihaltung des Arbeitsplatzes verzichtet.

Sicherlich ist dies ein zweischneidiges Schwert. Denn zum einen bedeutet dies für viele, dass sie nicht mehr in ihren vielleicht geliebten Beruf zurückkehren können. Zum anderen kann es aber auch eine Erleichterung darstellen, wenn man beispielsweise Alleinerziehend ist und ohnehin nicht vor hat wieder im alten Beruf tätig zu sein. Daher muss man sicherlich abwägen ob diese Abfindung- Elternzeit für jeden persönlich in betracht kommt und auch sollte man sich informieren, welche Auswirkungen dies auf Ansprüche oder Leistungsbezüge hat. Im Einzelfall ist daher eine kompetente Beratung von fachlicher Seite unbedingt erforderlich.