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Abfindung BetriebsrenteNun stellt sich aber in einer Zeit in der beständig eine drohende Arbeitslosigkeit aufgrund von wirtschaftlichen Gründen an die Tür kratzt die Frage, was ist wenn man als Arbeitnehmer vorzeitig entlassen wird? Ist dann der Anspruch auf eine Betriebsrente passe? Während man die eigene betriebliche Altersvorsorge mitnehmen kann und individuell weiterführen kann, ist dies bei der Betriebsrente anders anzusehen. Denn eine Betriebsrente ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Jedoch kann man sagen, dass man bei einem vorzeitigen Ausscheiden die Möglichkeit besitzt, sich mit dem Unternehmen auf eine Abfindung der Betriebsrente zu einigen. Diese Abfindung- Betriebsrente wird dann zumeist in eine gesetzliche Direktversicherung oder auch bei einem anderen leistungsträger einbezahlt und entbindet den Arbeitgeber von seiner weiteren Leistungsverbindung. Daher kann man sicherlich nur jedem betroffenen raten, dass er im Ernstfall hier eine fachkundige Stelle zu Rate ziehen sollte, die dann auf seine eigenen Umstände gezielt beraten kann. Zudem empfiehlt sich diese Hilfestellung von fachlicher Seite z u jeder Zeit, denn hier erfährt man auch was mit der Betriebsrente im Falle einer Insolvenz und den damit verbundenen Ansprüchen geschieht. |