Abfindung Arbeitslosengeld



In der heutigen Zeit bedeutet ein Arbeitsplatzverlust einen immensen und sehr weit greifenden Eingriff in das Leben eines jeden. Denn nicht nur das sich damit die oftmals schwerwiegende Arbeitslosigkeit einstellt auch findet sich bisweilen die Frage mit ein, ob die als finanzielles Polster gedachte Abfindung des Arbeitgebers Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld besitzt.

Daher ist für viele der Gedanke an eine mögliche Abfindung auch mit dem Arbeitslosengeld untrennbar verbunden.

Diese Begebenheit kommt daher, dass bis vor einigen Jahren oftmals bei Abfindungen eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgte. Diese Tatsache wurde jedoch abgeschafft und man kann gegenwärtig diese Offensive nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich unterliegt nämlich die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld der gesetzlichen Regelung. Dabei ist es wesentlich von Bedeutung in welchen Zusammenhang der künftige Arbeitlose zu dieser Abfindung gekommen ist. Erlangte nämlich dieser die Abfindung, weil er ohne Einhaltung der ordnungsgemäßen Kündigung gegangen ist, er im gegenseitigen Einvernehmen einer Kündigung zugestimmt hat oder sonstige Widrigkeiten vorliegen kann das Arbeitslosengeld bis zu einen Jahr ausgesetzt werden. Zumeist wird in diesem Fall dann aber auch oftmals die Variante der Anrechnung gewählt, bei der ein Teil der Abfindung dem Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Generell sollte man sich hier natürlich über die aktuelle Gesetzeslage informieren und auch muss jeder persönliche Fall gesondert betrachtet werden. Man kann jedoch vorsichtig sagen, dass generell bei einer ordentlichen Einhaltung der Kündigungsfrist keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld entfällt, da zumeist hier auch noch ein Arbeitsentgelt oder Ausgleichzahlungen enthalten sind.

Jedoch muss man gerade in diesem Spektrum unbedingt jeden Betroffenen raten sich individuell zu erkunden, da die persönlichen Umstände auch andere Schlüsse zulassen.