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Abfindung ArbeitgeberJedoch kann dies aufgrund zahlreicher Faktoren heutzutage schneller geschehen als einem lieb ist. So führt die wirtschaftliche Situation, eine schwache Auftragslage oder auch ein vermeintliches vergehen am Arbeitsplatz oft sehr rasant zu einer Kündigung. In einen solchen Fall sollte man dann als Arbeitsnehmer trotz der gravierenden Härte und den Sorgen vor der Zukunft einen klaren Kopf bewahren. Denn so manche Kündigung erweist sich als unwirksam und man hat dann die besten Vorraussetzungen um mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln. Wer jedoch jetzt auf das große Geld hofft, muss enttäuscht werden. Denn generell ist eine Arbeitgeber- Abfindung ein freiwilliges Privileg, über das man verhandeln muss aber das durch die gesetzliche Seite nicht festgelegt ist. So sind weder Höhe noch generell der Anspruch in der gesetzlichen Definition festgesetzt, man hat jedoch heutzutage als Arbeitnehmer stets die Möglichkeit mit seinen Arbeitgeber darüber zu reden. Denn auch wenn man als Arbeitnehmer dominierend die Wut und Trauer über eine Kündigung verspürt, so ist aufgrund der zahlreichen Faktoren die eine solche unverschuldet herbeigeführt haben, dies oftmals auch keine angenehme Situation für den Arbeitgeber. Denn auch diese sind sich den Tragweiten einer Arbeitslosigkeit durchaus verbunden, und stehen oftmals einer Abfindung offen gegenüber, wenngleich man hier unbedingt als Arbeitnehmer darauf achten sollte, dass die damit verbundenen Offensiven oder Begebenheiten nicht zum eigenen Nachteil agieren. |