Abfindung Altersteilzeit



Die immer dramatischer werdende Situation am Arbeitsmarkt veranlasst seit jeher den Gesetzgeber dazu, neue teilweise auch ungewöhnliche Wege einzuschlagen.

Einer dieser Wege ist die Altersteilzeit. Dabei werden ältere Arbeitnehmer mittels einer Reduzierung der Arbeitszeit oder auch einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die später eintretende Zeit als Rentner vorbereitet. Dies hat den Sinn, dass man sich von staatlicher Seite verspricht, so neue Arbeitsplätze zu schaffen, die ja gerade heute mehr denn je gefragt sind.

Allerdings stellt sich natürlich mit dieser Vorgehensweise bei den betroffenen auch die Frage ein, wie man das finanzielle Loch zwischen den monatlichen Ausgaben und der reduzierten Arbeitszeit und deren Entgeltleistung dann füllen soll. Dafür sieht der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber weiterhin das Lohnentgeld sowie auch die vollen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen hat. Im Gegenzug für diese Kompromissbereitschaft übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit die weiteren Kosten wie Krankengeld oder auch Übergangsgeld. Um jedoch in diesen vermeintlichen Genuss der Leistungsübernahme vom Anstaltsträger muss der Arbeitnehmer bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. An sich ist diese Vorgehensweise löblich, denn letztendlich kann auch der Arbeitgeber davon profitieren.

Jedoch wählen immer mehr Unternehmen den Weg der Altersteilzeit- Abfindung. In diesem Fall wird dann zumeist dem Arbeitnehmer eine potenzielle Summe über die zu verbleibenden Monate gezahlt und man sollte in solch einen Fall als betroffener Arbeitnehmer unbedingt vorher mit den zuständigen Leistungsträger in Kontakt treten, denn nicht immer ist diese vermeintliche Lösung die Beste.

Ob diese Handlungsweise der Abfindung- Altersteilzeit löblich ist, muss daher individuell entschieden werden, denn sie greift zwar den Gedanken der Arbeitsplatzbeschaffung auf, ignoriert dabei aber den lobenswerten Gedanken der leichtren Integration ins Nichtstun der Seniorenzeit.