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Abzüge bei AbfindungNun stellt sich natürlich bei jedem Betroffenen die unmittelbare Frage ein, wie man diese Regelung geschickt umgehen kann, um aus der Abfindung das bestmöglichste für sich und die düster wirkende Zukunft der Arbeitslosigkeit zu gewinnen. Dazu kann man sagen, dass der Gesetzgeber hier ohnehin schon profitabel vorgesorgt hat in Form der Abfindung- Fünftel Regelung, die einen ermäßigten Steuersatz und einen Freibetrag zulässt. Dennoch sind von der Abfindung- Abzüge zu zahlen. Denn während die Abfindung zwar hinsichtlich der Sozialabgaben generell befreit ist, werden aufgrund der identischen Handhabung mit dem Arbeitslohn Beiträge zur Rentenversicherung ebenso fällig wie auch die Steuern. Wie aber kann man diesen vorbeugen? Sicherlich ist dies eine Frage nach den persönlichen Verhältnissen, die sich immer gravierend unterscheiden und daher keine universelle Aussage zulassen. Jedoch kann man hier gezielt die zahlreichen Fachstellen befragen die eine kompetente Hilfestellung bieten. Zudem kann man als kleinen Tipp auch anmerken, dass es die Offensive der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte gibt. Ob dies jedoch individuell passend anmutet muss jeder Betroffenen unbedingt in Zusammenklang mit einer kompetenten Stelle entscheiden. |